Inklusion

 

Entwicklung der Inklusion

 

2006 wurde in Artikel 24 der UN Konvention für die Rechte Behinderter postuliert, dass alle Menschen mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.

2011 wurde das hessische Schulgesetz im Paragraph 51 entsprechend geändert:
"Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung und ohne diesen Förderanspruch findet als Regelform in der allgemeinen Schule in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum und gegebenenfalls unter Beteiligung der Förderschule statt."

Schon lange vorher wurden an unserer Schule Kinder mit Entwicklungsschwierigkeiten bis hin zu Behinderungen aufgenommen. Früher sprach man eher von schulischer Integration und meinte damit die weitestmögliche Integration dieser Kinder in ein bestehendes Schulsystem. Die Mittel dazu waren z.B. die Zuweisung von Stunden einer Sonderpädagogin für ein Kind im Rahmen des "gemeinsamen Unterrichtes". Dazu musste eine 'Behinderung' oder ein 'sonderpädagogischen Förderbedarf' nachgewiesen werden.

Inklusion meint aber die Erziehung und Bildung aller  Kinder einer Schule. Behinderte Kinder haben damit die gleichen Rechte wie Nichtbehinderte. Sie sind Teil der Klassengemeinschaft und werden differenziert gemäß ihrem Leistungsvermögen unterrichtet. Aber das werden alle anderen Kinder in der Klasse auch.
Die Schulen bekommen unter Umständen Stunden von Förderschullehrern zugewiesen, die sich aber nicht mehr primär auf einzelne Kinder beziehen, sondern das Gesamtsystem Klasse bzw. Schule unterstützen sollen.
In  den Schuljahren 2012/2013 nahmen die Schulleiterin Frau Bergmann und zwei weitere Kolleginnen an dem Fortbildungsangebot: „Auf dem Weg zur inklusiven Schule“ teil.
Ziel dieser Fortbildung war, dass die teilnehmenden Schulen als inklusive Schulen ausgerichtet sind und über die notwendigen Instrumente dafür verfügen.
 
Als Zwischenstand lässt sich sagen, dass es in Vollmarshausen sehr viele inklusive Anteile durch die Jahrgangsmischung, die Differenzierung, die Unterrichtsformen und das Material gibt. Die letzten Jahre waren von vielen Veränderungen geprägt, die gezeigt haben, dass die Inklusion eine Herausforderung bleibt, sowohl für unsere Schule, als auch für den Schulträger und die Landesregierung, um die notwendigen personellen, sachlichen und räumlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit eine gute Inklusion gelingen kann.

 


Zum Weiterlesen:

Eine Präsentation von Frau Bergmann zum Thema Inklusion finden Sie hier:

Sehr informativ und ausführlich ist auch der Index zur Inklusion: